In der Debatte um Google Streetview und Netzneutralität fällt immer wieder der Begriff ”Öffentlicher Raum” insbesondere der “Öffentliche Raum im Internet”. Doch was genau ist da eigentlich gemeint?
Die traditionelle Definition des Öffentlichen Raums lautet gemäß Wikipedia:
Mit öffentlichem Raum (auch öffentlichem Bereich) wird der ebenerdige Teil einer Gemeindefläche, oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verstanden, der der Öffentlichkeit frei zugänglich ist und von der Gemeinde bewirtschaftet und unterhalten wird.
Diese Definition lässt sich natürlich nicht so ohne weiteres für das Internet umsetzen. Schon der Begriff “Raum” scheitert an mangelnden Dimensionen im virtuellen Netz.
Doch selbst wenn man dem Internet eine gewisse “Räumlichkeit, im Sinne einer ebenerdigen Virtualität” zugesteht, fehlen ihm doch wichtige Merkmale des “Öffentlichen”. Weder ist das Internet Teil einer Gemeinde oder wird von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bereitgestellt noch ist es der Öffentlichkeit frei zugänglich (für jeden frei und ohne Bezahlung zugänglich und nutzbar). Geschweige denn, daß die Infrastrukur von der Gemeinde bewirtschaftet und unterhalten wird.
Stand heute ist das Internet eine Dienstleistung der freien Wirtschaft. Diese umfasst sowohl die Bereitstellung des Zugangs als auch die Bereitungstellung von Services. Regulierungsbehörden wachen darüber, dass der Wettbewerb gewährleistet ist, mehr nicht.
Meine erste Frage lautet daher, kann “öffentlicher Raum” überhaupt von Wirtschaftsunternehmen bereitgestellt werden, für dessen Zugang ich darüber hinaus an ein privatwirtschafliches Unternehmen zahlen muss? Meine Meinung: Nein.
Da unumstritten ein öffentliches Interesse an der Nutzung des Internets besteht, finde ich den Begriff des “öffentlichen Internets” auf der Definitionsgrundlage von “Gemeingebrauch” deutlich treffender als die Definition “öffentlicher Raum”.
“…Gemeingebrauch ist das Recht einer Vielzahl von Menschen zur Benutzung solcher Sachen, die der Nutzung durch die Öffentlichkeit dienen ….. Im Gegensatz zum Eigentum ist er also kein Individualrecht, sondern ein Kollektivrecht. Das hat vor allem zur Folge, dass der zum Gemeingebrauch Berechtigte keinen anderen von der Nutzung ausschließen kann, der ebenfalls zum Gemeingebrauch berechtigt ist …..”
Der Gemeingebrauch kann nämlich auch an Sachen bestehen, die im Privateigentum stehen und durch die Gesetze und die Polizei des Staates geregelt und überwacht sein.
Doch dies nur zur Definitionfrage.
Folgt man meiner These der Verneinung der Existenz eines “öffentlichen Raums im Internet” stösst man im Falle von Google Street View auf folgende Fragestellung:
Kann ich einen öffentlichen Raum (Strasse, Fassaden) in einen nicht-öffentlichen Raum “embedden”? oder weniger nerdig ausgedrückt: Kann ich einen “öffentlichen Raum” in einem nicht-öffentlichen Raum abbilden? Das mag eine sehr theoretische Frage sein, ich finde sie dennoch interessant.
Ich glaube, dass die Bezeichnung ”digitale Ebene des öffentlichen Lebens” von Thomas de Maizère diese Fragestellung nicht ausreichend beantwortet.
Wäre ein realer “öffentlicher Raum” überhaupt noch derselbe “öffentliche Raum”, wenn man ihn digitalisiert? Oder wäre es, wenn überhaupt, nicht ein völlig anderer öffentlicher Raum? Also maximal eine Variante? Anders ausgedrückt, kann es (neben Video) überhaupt eine digitale Kopie eines bestimmten öffentlichen Raums geben? Und ist das überhaupt gewollt oder die Intention des Internet?
Und: Kann öffentlicher Raum statisch sein? Wie ein Photo? Oder ist öffentlicher Raum durch Bewegung und Veränderung geprägt und definiert? Also: ist ein abfotografierter öffentlicher Raum überhaupt noch ein öffentlicher Raum? Ich kann mich in diesem Raum nicht bewegen, ich kann ihn nur betrachten. Daran ändert auch die Möglichkeit der Navigation nichts. Der Raum ist kein Raum, sondern ein Standbild, in bzw. auf Google Streetview findet keinerlei Interaktion statt, zumindest nicht im Sinne einer Übertragung einer räumlichen Interaktion.
Die Aktivitäten des Internets sind nicht die Bewegungen, der Spaziergang über eine Strasse, sondern die Verlinkung.
Die Verlinkung ist die Aktivität, durch die sich der Raum des Internet konstituiert. Sie bildet die Bewegung des Menschen im als gemeinhin “öffentlichen Raum” des realen Lebens ab.
Ausflug: Olaf Eigenbrodt hat in einem Paper der Humboldt-Universität zu Berlin das Konzept von Hanna Arendt zum öffentlichen Raum verwendet. Sie vertritt die These:
Öffentlicher Raum konstituiert sich durch die Aktivitäten, die in ihm stattfinden.
(Vlg. Gesellschaftliche Räume - Die Konstituierung des Bibliotheksraums durch Aktivität - sehr lesenswert, ab Seite 10 auch allgemeiner zum öffentlichen Raum). Den Begriff des “gesellschaftlichen Raums” den Eigenbrodt verwendet, finde ich übrigens klasse.
Wenn ich demnach einen realen “Öffentlichen Raum” in das Internet “embedden” möchte, müsste ich auch die Aktivitäten des realen Raums in den virtuellen Raum übertragen. Das ginge letztendlich nur durch einen live Videostream. Aber: Google macht nur ein Foto. Ein Foto hat keine Aktivität. Selbst das reale Werbeplakat ist, wenn es nach Monaten auf Streetview zu sehen wäre, im realen “öffentlichen Raum” längst durch ein anderes ersetzt worden. Und wenn sich Google morgen entscheidet, Streetview in den Staaten, in denen es bereits verfügbar ist, abzuschalten – welcher öffentliche Raum wäre dann verloren gegangen?
Doch zurück zum Thema, das mir am Herzen liegt:
Egal ob wir das Internet als “öffentlichen Raum” oder als Sache des Gemeinbrauchs bezeichnen: Wenn sich die Zugangs- und Internetserviceprovider morgen entschliessen würden, sich aus dem Internetbusiness zurückzuziehen, könnte das jemand verbieten? Müsste oder könnte der Staat nach der aktuellen Gesetzeslage einen anderen Provider zwingen, z.B. die Aufgaben der Telekom zu übernehmen? (bzgl. des Zugangs zum Internet).
Welche Rechtsmittel hat der Staat heute, um Zugangsprovider zu verpflichten, ihren Zugang überhaupt bereitzustellen?
Wenn wir also so etwas wie einen “öffentlichen Raum” im Internet haben wollen, dann müsste die Bereitstellung der Infrastruktur des Internets zukünftig in der Verantwortung des Staates liegen, inklusive der Bereitstellung eines freien und kostenlosen Zugangs. Die Ausgestaltung und Bereitstellung von Serviceangeboten mag dann dem Markt obliegen.
Doch, Moment. Wollen wir das wirklich? Eine staatliche Infrastruktur des Internets? Und gibt es dann noch ein Interesse der Wirtschaft innovative Entwicklungen dieser Infrastruktur voranzutreiben, wenn es keine Möglichkeit der Refinanzierung gibt?
Obwohl. Eine “Stiftung Grundversorgung” wäre vielleicht einen Alternative zu Steuerabgaben. Dort können ja die vielen Millionäre spenden, die sich um Deutschlands Innovationskraft sorgen, in Bildung investieren wollen, etc.. Und auch ein von Werbung befreites Google Streetview würde sich als Kulturgut ganz prima in einer Stiftung machen. Es wird in 50 jahren eh in einem Museum landen.
Nachtrag:
Neben einer Stiftung kommt auch das Modell einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft in Frage, die in Zukunft für Grundversorgung und die öffentlichen Bereiche im Internet zuständig ist.
Jeder Bürger wäre Aktionär dieser gemeinnützigen Aktiengesellschaft, es gäbe einen gewählten Vorstand und die AG könnte sogar an einer Börse notiert sein. Dann hätte das Volk die digitale Innovationskraft ihres Landes selbst in der Verantwortung.
Ich werde das die Tage mal ausführlicher behandeln.

Sehr schöne Anlayse, die wirklich die Augen öffnet. Zwei Punkte.
1. Ich glaube, es macht nicht so viel Sinn sich allzu eng an die Begriffe zu klammern. Ob “Raum” oder “Öffentlichkeit” im Internet auf welche Weise, wie genau passen, ist weniger wichtíg, als die Formulierung eines dessen, was wir /wollen/.
Das bingt uns zu 2) ich finde die von dir aufgebrachte Definition von Hannah Arendt entscheidend. Öffentlicher Raum ist das, was als solcher genutzt wird. Das heißt, es ist unerheblich, wie die Eigentumsverhältnisse sind (und auch, ob Stand- oder Bewegtbild), wichtig ist, dass der Raum (oder was auch immer) als Öffentlichkeit genutzt wird. Und das gilt für das Internet als ganzes ebenso, wie für Google Maps und eben Street View.
Es geht eben nicht darum, dass Streetview die Aktivitäten der realen Welt abbilden muss, um öffentlicher Raum zu sein. Entscheidend ist, dass er auch virtuell als öffentlicher Raum dient. Dass ich da hingehe und mich umgucke, dass ich da vielleicht Anmerkungen mache, dass ich in Zukunft vielleicht eigene Werbung schalte etc.
Deswegen halte ich die Definition von Arendt auch eben für sehr treffend, für die “digitale Öffentlichkeit”.
Ach und noch was. Mir gefällt die Idee der Stiftung sehr gut. Öffentlichkeit muss nicht immer staatlich organisiert sein. Diese neue Art der Öffentlichkeit sollte es sogar so wenig wie möglich sein, obwohl wir ohne wohl erstmal nicht auskommen. Siehe Netzneutralität.
@mspro
Ich gebe zu, ich habe einen Begriffsfetisch. Dennoch ist es so, das diese Begriffe eindeutige rechtliche Konsequenzen haben. Daher sollten wir sie in einer so unglaublich wichigen Debatte auch sorgfältig wählen. Öffenlichkeit und öffentlicher Raum sind zwei unterschiedliche Dinge.
Und wenn die Öffentlichkeit etwas nutzt, ist diese Sache (Internet) im Gemeingebrauch – aber nicht automatisch öffentlicher Raum im Sinne des Gesetzes.
“digitale Öffentlichkeit” finde ich als Begriff auch viel besser.
Und ja, ich gebe Dir Recht bei Streetview. Es geht nicht um ein Abbild, das habe ich ja auch versucht zu beschreiben. Dort entsteht, wenn überhaupt, ein ANDERER öffentlicher Raum als der, der fotografiert wurde. Die interessante Frage ist doch: Hat der aus dem ersten öffentlichen Raum automatisch die Rechte und Pflichten am zweiten öffentlichen Raum – wenn es nämlich ein völlig anderer ist?
Und ja. Die Stiftungsidee mag ich auch sehr :)
Ich glaube, sie würde viele Probleme lösen.
Ein weiteres Kennzeichen von “Räumen” (privat, öffentlich, gesellschaftlich, etc.) scheint mir zu sein, dass diese durch ihre Akteure kontrolliert werden wollen – emotional oder durch definierte Rechte. Pickis Fragen und Thesen drehen sich nach meiner Einschätzung um den Kontrollverlust (Vorstellungen! von Sicherheit! in Gewohnheiten!)und dem, was wir uns danach, bzw. darüber hinaus vorstellen können und uns trauen zu leben.
Yay, ein bisschen Philosophie hat Technikdebatten noch nie geschadet! Von daher danke für die Denkanstöße in Definitionsfragen. Ich finde am Ende aber doch wie mspro, dass der Arendt’sche Ansatz, öffentlichen Raum durch die Aktivitäten in ihm zu definieren, der pragmatischere ist. Ohne unser aller Tun wäre das Internet auch nur eine clever ausgedachte Infrastruktur ohne “Leben”. Sobald wir dann anfangen – und das wird kommen – unsere Lieblingsgeschäfte nicht nur bei Qype sondern direkt in der Streetview-Straße zu bewerten und zu kommentieren und wasweißich, bekommt auch die abfotografierte, vorläufig noch leblose dritte Dimension des Netzes eine Metaebene, die von öffentlichem Interesse ist.
Öhm, mein halber Kommentar ist weg. Aber vielleich ist das auch gut so.
@tapio jepp. genau das meinte ich mit dem Satz:
Die Verlinkung ist die Aktivität, durch die sich der Raum des Internet konstituiert. Sie bildet die Bewegung des Menschen im als gemeinhin “öffentlichen Raum” des realen Lebens ab.
Die Arendt’sche Definition habe ich gebracht um den Switch zu machen zwischen dem Realen und dem Virtuellen.
Und ja, mit all den Bewertungen und Social MashUps (huch, schöne Idee), die dann entstehen werden, kann so etwas wie ein öffentlicher Raum entstehen, aber eben ein völlig anderer als derjenige der fotografiert wurde.
kann mir die anmerkung nicht verkneifen, dass freifunk den alternativen entwurf zur “dienstleistung der privaten wirtschaft” vorstellt: einen echten öffentlichen raum. aber das ist ja nur ein geek-gedanke … ;)
@monic2001 wie sähe dieser echte öffentliche Raum dann aus?
@jens ich weiss nicht ganz genau was Du meinst…aber ich frage mal: gibt es eigentlich unkontrollierte Zustände?
auch wenn es jetzt platt klingt “der der Öffentlichkeit frei zugänglich ist und von der Gemeinde bewirtschaftet und unterhalten wird” … man braucht keine Provider im herkömmlichen Sinn, um Infrastruktur aufzubauen, s. Djurslands.net oder eben freifunk.net
@monic2001
Das war ja auch die Definition von öffentlichem Raum und das andere, das es diesen STAND HEUTE gemäß dieser Definition nicht gibt. Öffentlicher Raum kann nach aktueller Definition nur durch den Staat bereitgestellt und gewährleistet werden.
Hat freifunk.net oder Djurslands.net denn auch eine eigene transatlantische Infrastruktur?
@monic2001
bitte nicht falsch verstehen. Ich finde freifunk.net super. Aber es hat eine lokale Ebene (noch) und ersetzt nicht die Internet-Infrastruktur.
Über so ziemlich ähnliche Dinge mache ich mir auch gerade Gedanken. Ein wesentlicher Punkt scheint mir aber folgender zu sein: Du hast einerseits Recht, der durch Fotografien und digitale Verknüpfungen entstehende Raum ist ein völlig anderer als der fotografierte. Andererseits gibt es aber eine Relation zwischen beiden und zwar eine optische. Insofern kann nicht einfach konstatiert werden, die digitale Öffentlichkeit unterliege nun mal anderen Gesetzen und Rechten, beginnend bei den Voraussetzungen ihrer Bereitstellung. Mit einer Information über einen Punkt im realen Raum (der Adresse) kann ich über den Umweg der “digitalen Öffentlichkeit” detailliertere (wenn auch nicht erschöpfende) Informationen über diesen realen Punkt erlangen. Ich will damit sagen, dass sich die Trennung von physischem öffentlichem Raum und digitaler Öffentlichkeit nicht (mehr) ohne Weiteres aus den Voraussetzungen, die du nennst (bezahlter Zugang, privater Daten- und Infrastrukturbesitz etc.) herleiten lässt.
Wir werden uns fragen müssen, wenn wir diese Sphären überhaupt weiterhin trennen wollen, welche Kriterien dazu am nützlichsten sind.
Großartiger Artikel – Dein Begriffsfetisch ist sehr sympathisch. :-)
Denn Du arbeitest die wesentlichen Schwierigkeiten und Ungereimtheiten glasklar heraus, auch wenn mspro diese negieren möchte.
“Öffentlicher Raum konstituiert sich über Aktivitäten, die in ihm stattfinden” – Hannah Arendt rules!
Sie hat übrigens noch etwas sehr kluges gesagt, was hier unbedingt Beachtung finden sollte: Kommunikation ist Handeln (ergo: Aktivität).
Wenn dann noch der Aspekt des sozialen Handelns (Weber) hinzukommt, wird klar, um was es geht: Wo Menschen in offen zugänglichen Räumen interagieren, entsteht Öffentlichkeit. So ist es auf Facebook und Twitter. Und Google Street View?
Du hast es schon gesagt: Street View ist das Abbild eines öffentlichen Raums, eine Momentaufnahme. Es findet dort keine Interaktion statt. Damit hat sich das Thema erledigt.
Das Internet ist öffentlicher Raum – Deine Argumentation ist tadellos. Ein paar andere haben sich darüber bereits Gedanken gemacht. Zum Beispiel die Finnen: Dort sind alle Telcos verpflichtet, allen Bürgern mindestens eine Bandbreite von 1 Mbit zuzusichern – die Übertragungsrate soll bis 2015 sukzessive auf 100 Mbit steigen.
Der Breitbandanschluss ist in Finnland Grundrecht und damit der Zugang zum Internet. Das “Staatsinternet” gibt es deswegen noch lange nicht. Quelle: http://www.bbc.co.uk/news/10461048
Bin gespannt, wie die Finnen zur Netzneutralität stehen – von denen können wir noch etwas lernen, gell Tapio? ;-)
Das sind spannende Denkanstöße. Insbesonder auf den Widerspruch, dass ein digitaler öffentlicher Raum nicht einfach automtatisch in einer privaten Infrastruktur entstehen kann, bin ich noch gar nicht gekommen. Ich selbst habe auf meinem Blog StreetView als eine Form der “digitalen Modellierung der Realität” beschrieben, die bei der Abbildung sozialer Beziehungen auf andere Weise auch auf Plattformen wie Facebook geschieht und bin dabei der Frage nachgegangen, welche Konsequenzen solche Modellierungen nach sich ziehen,insbesonder wenn aus dem Modell Schlüsse auf die Realität gezogen werden. Gedanklich habe ich mich dabei noch um die Frage herumgedrückt, ob diese digitale Modellierung ihrem Wesen nach zugleich immer auch öffentlichen Raum schafft. Das ist im Falle Facebooks ja weniger erwüsncht, als im Fall von StreetView. Die Gedanken hier helfen mir da weiter.
freifunk hat heute noch keine eigene transatlantische Infrastruktur … da können wir nur auf die Raketen- und Satelliten-Baustler hoffen ;)
Aber die transatlantische Infrastruktur wäre auch im Fall vom Staatsauftrag ein Problem, da dieser an der Grenze enden würde, oder?
Prinzipiell ist es aber freifunk egal, wie es zu diesem öffentlichen Raum kommt … wir sehen den offenen Zugang zu freien Netzen als Grundrecht an, das sich direkt aus den definierten Grundrechten herleitet. Da es aber noch dauert bis die Politik und der Gesetzgeber das verstehen, fangen wir einfach schon mal an …
@Thilo Specht: Ja die Finnen sind da deutlich weiter … und die Chilenen zeigen uns wie Netzneutralität geht: http://ow.ly/1qHxQt
Was ist denn eigentlich mit dem Weltraum? Ich finde, man muß gar nicht viel abstrahieren, um da Parallelen zu ziehen. Nimm den Mond: Wir alle können ihn sehen, mal besser, mal schlechter. Und die mit tollen Fernrohren noch schärfer und genauer als andere. Steh ich nachts auf meiner Dachterasse, seh ich den Mond genauso wie meine Nachbarin gegenüber, die wie ich noch eine Zigarette raucht. Also öffentlicher Raum, nicht?
Deiner (sehr guten und inspirierenden) Analyse folgend wohl kaum: Denn ich kann nicht einfach so näher hingehen. Den “Zugang” zum Mond versperren mir diejenigen staatlichen und demnächst wohl auch privatwirtschaftlichen Unternehmungen, die die Zugangstechnologie kontrollieren und monopolisieren. Folglich kein öffentlicher Raum, weil nicht für alle erreichbar. Oder?
Also, da ich gefragt wurde:
- Die Diskussion, ob irgendwas irgendwas IST, ist wenig hilfreich. Die Web-Diskussionen leiden generell darunter, zB “Twitter IST ein Nachrichtenmedium”. Ich finde, Services können verschieden gesehen und benutzt werden. Für den einen ist StreetView eine 3D-landkarte, für den anderen Werbeträger, für den Dritten öffentlicher Raum. Meinetwegen alles drei. Die einzig wirklich spannende Frage ist, welche Forderungen man damit verbindet. Und da sind die gefragt, die den Begriff verwenden, sich zu artikulieren. Wollt Ihr “vergesellschaften”, Lizenzrechte verlangen, Mitwirkungsrechte usw – that are the questions.
- Ich behelfe mir gern bei solchen Fragen der Figur der Überspitzung. Wenn jemand in B-Dorf im Keller eine Spielzeugeisenbahn hat, die B-Dorf so gut wie möglich abbildet. Dann kann man sagen, dies sei ein neuer, anderer “Raum”. Das ist kein Entweder-Oder, sondern es ist eben beides: eine neue Welt, die eine Repräsentation der anderen ist. So ist es für mich bei StreetView, aber auch bei virtuellen Welten.
- Trotzdem ist dies nicht der EINE öffentliche Raum, sondern eben nur eine Repräsentation, über die derjenige die Hoheit hat, der sie erbaut.
- Ansprüche anderer an diesen Erbauer, die “irgendwie” aus Gemeinwohl folgen und auf Nutzung gerichtet sind, sehe ich nicht. Das ist bei SL nicht anders. Und zwar u.a. deswegen, weil jeder frei ist, dasselbe zu tun. Und Wettbewerber von LL und Google tun es ja – und auch dem Gemeinwesen steht es zu, dasselbe zu tun.
- Worüber man diskutieren kann, ist
– ob nicht eine Art Kulturgut entsteht, die zu schützen ist.
– ob dafür, dass Nutzen von dem, was andere schaffen, gezogen wird, ein wirtschaftlicher Ausgleich zu zahlen ist (Die virtuelle Welt als “Frucht” der realen).
- Falls man mich fragen würde, was eine sinnvolle Lösung ist: Die Schaffung eines solchen Raums mit öffentlichen Mitteln, also Open Standards. In diesem Raum gelten dann Diskriminierungsverbote, Mitwirkungsrechte, die eine oder andere Benimmregel. Das hätte ganz pragmatisch gesehen den Vorteil, dass nicht eines Tages alle “weg” ist, nur weil der Betreiber in die Krise gerät oder das Produkt aus anderen Gründen einstellt. Es hätte aber auch den Nachteil von Datenschutzproblemen, es entstünden Hierarchieprobleme wie bei Wikipedia und es ist wahrscheinlich noch so weit von der Politik entfernt, dass man mich für einen Spinner halten würde ;-). Als Träger eine Stiftung wäre eine gute Idee. Ich habe das für soziale Netzwerke schon einmal angestossen und bin da offene Türen eingelaufen. Vorteil einer Stiftung: Man kann bestimmte Dinge wie Werbefreiheit und Datenschutz auf ewig in der Satzung festschreiben.
PS @Picki: Chrome 6 wirft Fehlermeldung nach Submit. Please enable JS and Cookies.
@christophKappes
Dein Vergleich hinkt insofern, als das der Begriff “öffentlicher Raum” ein Begriff aus der Rechtsprechung ist, der momentan leider nicht frei definierbar ist. Aktuell unterliegt er gewissen Regeln, die eine entsprechenden rechtlichen Umgang nach sich ziehen. Momentan gilt eben nicht, das etwas für den einen ein öffentlicher Raum ist und für den anderen eben nicht. Genauso das ist das Problem.
Und bei der Lösung bin ich ja ganz bei Dir :)
@Picki: Ja, ö Raum ist an die ö-r Körperschaft gebunden. Und entsteht auch, wenn sie hoheitliche Aufgaben in eine private Körperschaft delegiert.
Bei Privaten geht das nur durch Widmung = Verwaltungsakt, bedarf einer gesetzlichen Grundlage und geht mit Enteignungsakt einher.
Öff Raum in diesem Sinne bzgl Google zu fordern ist eine ENTEIGNUNG.
@christoph
Enteignung. mmh.
Die erste Enteignung wäre dann doch die der Provider, dann die nachfolgende bei Google, oder?
Wie ich oben beschrieben habe, finde ich die Nutzung des Internets als Gemeingebrauch etwas einfacher, denn der kann auch an Sachen bestehen, die im Privateigentum stehen.
Was ich ja eigentlich nur sagen wollte:
Es gibt keinen öffentlichen Raum im Internet.
Wenn die Provder das Internet morgen abschalten, ist es weg.
Und zwar auch deshalb, weil der Staat eben keinen öffentlichen Raum im Internet geschaffen hat, dessen Bereitstellung er verantworten muss.
Da ich mich gerade mit Öffentlichkeiten im Rahmen meiner BA-Arbeit beschäftige, las ich den Beitrag und die Kommentare mit Neugier und Begeisterung! Danke deshalb für die interessanten Perspektiven! :-)
Aber das Thema des “öffentlichen Raumes” hier ist in der Tat ein rein rechtliches und kein konzeptionelles. Es ist richtig, dass es keinen virtuellen öffentlichen Raum gibt, schon allein der Tatsache geschuldet, dass wir alle auf Monitore glotzen …
Zudem gibt es ja unzählige Beispiele, die Ähnliches praktizieren wie Google mit Streetview (Das Unternehmen mit den gemalten Karten von Städten etc., Google Earth, ihr kennt euch da wahrscheinlich gut genug aus …). Ich denke, dass das gigantische organisatorische Ausmaß der Streetview-Aktion viele einfach nur überrascht und überfordert. Hinzu kommt die Ungewissheit, was mit den Bildern passieren wird. Das ist einfach nur die instinktive Angst der Menschen.
Ein anderes Thema ist die Nutzung der technischen Infrastruktur, die vom Staat ursprünglich aufgebaut, aber mittlerweile von privaten Unternehmen betrieben wird. Richtig ist daher auch, dass unser Zugang zum Internet ein privater ist. Darum finde ich die Debatte um einen staatlichen Zugang zum Internet interessant, eben weil man sich anscheinend Sorgen um das öffentliche Gut macht. Seien wir mal ehrlich, was würde passieren, wenn die Provider sagen “Wir haben keinen Bock mehr …”? Zum einen wären genug andere Unternehmen da, die die Lücke schließen würden und zum anderen glaube ich, dass Frau Merkel dann vor die Presse tritt und verkündet, dass die Unternehmen, die keinen Bock mehr haben, verstaatlicht werden. Denn zu groß ist das “öffentliche Interesse” am Funktionieren des Status Quo, der freie (nicht kostenlose) Zugang zu Informationen der Medien.
Schöne Webseite!
Eine Stiftung ist eine sehr undemokratische Einrichtung.
Eine öffentlicher Raum ist jedoch nur öffentlich, wenn er demokratisch regultiert und kontrolliert wird. Öffentlichkeit und Demokratie sollten – im politischen Sinne – daher notwendigerweise zusammengedacht werden. In der Öffentlichkeit sind wir Bürger und nicht Konsumenten. Und Google verfügt über keinerlei demokratische Legitimation – im Gegenteil.
Die Idee einer AG ist ja witzig.